Vers im Quran - Bakara 156

Informationen

Nach islamischer Überzeugung ist der Tod ein wichtiger Bestandteil des menschlichen Daseins. Die Existenz eines jeden geht über den Tod hinaus; daher wird im Koran der Tod als ein Zustand beschrieben, der von jedem lebendigen Wesen "gekostet" werden wird. Es ist ein neuer Anfang und auf keinen Fall das Ende. So eine wichtige menschliche Phase bedarf seiner eigenen Regel, die durch erfahrene muslimische Personen durchgeführt werden muss. Noch dazu entstehen wie bei allen Dienstleistungen Kosten, die unmittelbar mit der Bestattung verbunden sind.

Die muslimische Gemeinschaft ist angehalten in allen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens miteinander zu solidarisieren; im Falle des Todes zeigt sich diese Solidarität verstärkt. Die Kondolenz der Muslime ist eine wichtige Hilfe auf dem Weg in ein Leben ohne den Verstorbenen. Nicht nur dieser seelischer Beistand, sondern auch die finanzielle Sorge für die Bestattung des Verstorbenen wird Muslimen vom Gesandten Allahs, Muhammad (der Friede und Segen Gottes auf ihn), wärmstens empfohlen. Die Gemeinschaft sollte so schnell wie möglich, islamischen Regeln entsprechend, den Verstorbenen bestatten, sofern die eigene Familie aus welchem Grund auch immer dazu nicht im Stande ist.

Des öfteren kommt der Tod unangemeldet und kann den Menschen zudem in einer finanziell schwierigen Phase erfassen, sodass die Familie mit Mühe und Not die Kosten zusammentragen muss oder sich diese bei Bekannten oder Verwandten ausleihen muss. Hinzu kommen auch noch die bürokratischen Formalitäten, die man als Laie nicht kennt und die für den Hinterbliebenen zu einer großen Last werden können. Zu dieser traurigen Stunde sich mit solchen Sachen zwangsweise zu beschäftigen, beraubt einem unnötig kostbare Zeit bei dem letzten Abschied vom Verstorbenen.

Durch die Mitgliedschaft in der BKUV wird man von all den oben aufgeführten, lästigen, bürokratischen und finanziellen Sorgen befreit; man kann sich dann auf den Abschied vom Verstorbenen konzentrieren, indem BKUV sich um den Rest kümmert.

Die Mitgliedschaft fängt mit einer Aufnahmegebühr an. Jede muslimische Person kann in der BKUV Mitglied werden. Sofern diese verheiratet ist, wird die Familie automatisch mitaufgenommen. Die Aufnahmegebühr wird nur vom Antragsteller entrichtet, so wie im Falle einer Krankenversicherung. Durch den jährlichen, einmaligen Unkostenbeitrag beteiligt man sich am Ende des Kalenderjahres an den Kosten der BKUV. Diese Summe setzt sich zusammen aus den anteiligen Belastungen der BKUV, welche aus den Ausgaben für die Bestattungen zusammenkommen. Mehr Infos dazu finden sich auch im Aufnahmeformular.

BKUV ist offen für Muslime jeglicher Nationalität. So finden sich Mitglieder aus verschiedenen Ländern von Sri Lanka bis hin aus afrikanischen Staaten sowie deutsche Muslime in der BKUV.

Hier einige Fakten: Die BKUV hat über 13000 zahlende reguläre Mitgliedsfamilien. Im Jahre 2000 wurden 135 und im Jahre 2001 wurden 125 Bestattungen durchgeführt. Der Jahresunkostenbeitrag für das Jahr 2000 betrug 49,46 € und für das Jahr 2001 47,70 €. Erfahrungsgemäß pendelt diese summe zwischen 40 und 50 €.

Die Bestattungskostenunterstützungsvereinigung (BKUV) ist primär eine religiöse Hilfs- und Solidaritätsgemeinschaft für die in Deutschland lebenden Muslime. Sie ist keine Versicherung und arbeitet nicht kommerziell. Sie ist dem Muslimischen Sozialen Bund e.V. untergeordnet.